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Kernkraft: Gericht will vor Atommülltransporten entscheiden
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ZEIT ONLINE | Nachrichten, Hintergründe und Debatten
Sollte das Berliner Verwaltungsgericht dem Antrag des BUND stattgeben, wäre ein Transport rechtlich nicht mehr zulässig, erklärte er.
Sollte das Gericht den Antrag des BUND zurückweisen, würde es bei der sofortigen Vollziehung der Transportgenehmigung bleiben und der Transport könnte stattfinden.
Nach dieser Akteneinsicht werde der BUND NRW seinen Eilantrag fristgerecht bis diesen Dienstag begründen.
Ausstehendes ArbeitsschutzkonzeptDie Gewerkschaft der Polizei NRW hält einen Start der Transporte noch im November für unwahrscheinlich.
Nach Ansicht des BUND ist der Transport des Atommülls nicht hinreichend sicher und die Verlagerung von Jülich nach Ahaus bringe keinen Sicherheitsgewinn.