Vorfall am Flughafen Leipzig Wie ist die Rechtslage nach dem Drohnenfund? Die Ermittlungen im Drohnen-Fall am Flughafen Leipzig/Halle hat kurz nach der Tat der Generalbundesanwalt (GBA) übernommen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in Fällen, die in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallen, die Rolle der Polizei inne. "Kleinere und isolierte Verstöße gegen das Gewaltverbot bilden keinen bewaffneten Angriff, das hat auch der Internationale Gerichtshof bestätigt." "Wenn ein staatlicher Akteur hinter dem versuchten Drohnenangriff steckt, liegt hier jedenfalls ein Verstoß gegen die territoriale Integrität Deutschlands vor", so Pierre Thielblörger.