Als sich der Schuss löst, steht eine Frau in ihrem Garten und wird im Gesicht getroffen: Mehr als eineinhalb Jahre nach einem Jagdunfall im Landkreis Cloppenburg ist ein Jäger vom Amtsgericht Cloppenburg verurteilt worden. Nach einer aufwendigen Operation ist die Frau demnach arbeitsunfähig und leidet unter Folgeerscheinungen. Nach der Beweisaufnahme sah das Gericht es als erwiesen an, dass der 73-Jährige den Schuss abgegeben hatte. Es verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil er sich als Teilnehmer der Treibjagd vor der Schussabgabe nicht ausreichend vergewissert habe, dass dadurch niemand gefährdet werde. Beschuldigter wehrte sich gegen StrafbefehlDer Prozess wurde nötig, weil sich der Beschuldigten gegen einen Strafbefehl gewehrt hatte.