„Aber man kann das Risiko minimieren, indem Nutzerinnen und Nutzer sich auf ein Minimum notwendiger Apps beschränken und darauf achten, welche Apps sie installieren.“ Zulassen sollte man grundsätzlich nur Berechtigungen, die für den jeweiligen Anwendungszweck nötig und plausibel erscheinen, rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Button-Lösung ist im Verbraucherschutzrecht festgeschrieben: Unmittelbar vor dem Aufgeben einer Bestellung muss es zunächst hervorgehoben und übersichtlich eine Zusammenfassung geben - und zwar mit Angaben zum Produkt oder zur Dienstleistung, zum Gesamtpreis, zu Versand- und Zusatzkosten sowie zu einer möglichen Mindestlaufzeit.