Die derzeit gültige Fassung der Gruppenfreistellungsverordnung wurde 2010 verabschiedet und der europäische Gesetzgeber überprüft diesen Rechtsakt nun turnusgemäß, um die Vorschriften unter Berücksichtigung der aktuellen Marktentwicklungen entweder für die kommenden zehn Jahre zu verlängern oder entsprechend anzupassen. Die Prinzipien des europäischen Wettbewerbsrechts sind in Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert, welcher “alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder…