Die vorgesehene "Integrationsphase" bei der von der Bundesregierung geplanten "Sozialhilfe NEU" wird wohl für alle arbeitsfähigen Personen - auch für Österreicher und Österreicherinnen - gelten müssen, nicht nur für Zuwanderer. Das geht laut "Presse" aus der Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes hervor. Damit stützt der Verfassungsdienst die vom Sozialministerium bereits vor zwei Wochen geäußerte Ansicht, die ÖVP und NEOS klar zurückgewiesen hatten.