None
NO
Comment on Zwei- bis Drei-Klassen-Justiz in Österreich? by Grüner Fisch (vormals: Anonymous)
['Peter Hilpold', 'Hilpold', 'Orcid']
Comments for Verfassungsblog
Ein zentraler Problempunkt der österreichischen Strafprozessordnung bleibt § 35c Staatsanwaltschaftsgesetz, der ebenfalls mit der Pilnacek-Reform 2008 eingeführt worden ist und der es der Staatsanwaltschaft erlaubt, von Ermittlungen abzusehen, wenn sie der Auffassung ist, dass „kein Anfangsverdacht“ vorliege. Ja, die internationale Ebene (und konkret die EU-Ebene) kann solche Reformen sogar konterkarieren, wenn sie ein an und für sich wertvolles Kontrollinstrument, die jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichte, zu „Formübungen“ werden lässt, die allenfalls gegenüber den „anerkannten Renegaten der Rechtsstaatlichkeit“ (nach einer schönen Formulierung von Ulrich Hufeld) Biss zeigen.