„Drakonische Strafe“Der Aufsichtsrat verweist auf ein „disziplinarrechtliches Verfahren in seiner Funktion als IKB-Vorstandsmitglied“: „Das an den Tag gelegte Verhalten war und ist mit einer Führungsfunktion nicht vereinbar“, erläutert Tiwag-Aufsichtsratsvorsitzender Eduard Wallnöfer. „Einen Vorfall“ habe es gegeben, „eine Dummheit“, aber nichts strafrechtlich Relevantes, ist hinter den Kulissen zu erfahren. Das plötzliche Aus sei wohl eine „drakonische Strafe“, zu der aber Anwälte geraten hätten. Ein Schaden für das Unternehmen wäre entstanden, wenn der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion in diesem Fall nicht nachgekommen wäre.