Die Salzburger Stadtgemeinde hätte das Loch im Asphalt sanieren müssen, und handelte deswegen grob fahrlässig: Das war die Argumentation des E-Scooter-Lenkers im Salzburger Landesgericht. Mit seiner Klage begehrte er 20.000 Euro Schadenersatz sowie Feststellung der Haftung. Die Stadt als Wegerhalter hielt dagegen: Das betroffene Straßenstück sei erst zwei Wochen vor dem Unfall kontrolliert worden, die Mulde sei da nur ein bis zwei Zentimeter tief gewesen. Und der E-Scooter-Fahrer sei selbst schuld, da er beim Fahren nicht aufmerksam genug gewesen sei.