In der Präambel hieß es: „Die Gleichberechtigung der Frau in Ausbildung und Beruf; Ehe und Familie erfordert, daß die Frau über die Schwangerschaft und deren Austragung selbst entscheiden kann.“ Die Geschichte des Abtreibungsstrafrechts zeigt, dass der deutsche Gesetzgeber sehr wohl in der Lage ist, das Thema Schwangerschaftsabbruch aus der Mitte des Parlaments heraus zu diskutieren und einem mehrheitsfähigen Kompromiss zuzuführen.