Er wird um aktienbasierte Vergütungen und damit verbundene Arbeitgeberabgaben, die Kosten für den Börsengang und die Umstellung auf die Berichterstattung als börsennotiertes Unternehmen, die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von als Verbindlichkeiten klassifizierten Optionsscheinen sowie Verluste aus der Veräußerung und Abschreibung von Vermögenswerten bereinigt; anschließend wird auf den sich daraus ergebenden bereinigten Verlust vor Steuern ein angenommener gesetzlicher Steuersatz angewendet.