Frankfurt (ots) -Nach den Erfahrungen des totalitären NS-Staates sollte es nie wieder eine Geheime Staatspolizei geben, die sowohl spionieren als auch agieren darf. Dieses Prinzip muss Bestand haben - auch wenn sich die Zeiten sicherheitspolitisch geändert haben. Die neuen Gefahren entbinden die Verantwortlichen nicht davon, sich an die Verfassung zu halten. Etwa bei der Frage, wo die Abwehr von Angriffen aufhört und wo der Gegenangriff beginnt. Auch der Schutz der Freiheitsrechte muss gewahrt werden.