Mini-Supermärkte ohne Personal müssen in der Nürnberger Innenstadt an Sonn- und Feiertagen nachts vorerst geschlossen bleiben. Dieses erlaubt eine Öffnung von Automaten-Kleinstsupermärkten während der allgemeinen Ladenschlusszeiten und damit zeitlich unbeschränkt auch an Sonn- und Feiertagen. Weil die Sonn- und Feiertagsruhe grundgesetzlich besonders geschützt ist, dürfen Gemeinden die Öffnung von Kleinstsupermärkten an Sonn- und Feiertagen per Verordnung begrenzen. In der Nürnberger Altstadt müssen diese Läden per Verordnung an Sonn- und Feiertagen zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr geschlossen bleiben. Der Mann habe argumentiert, dass Gaststätten und Imbisse in Nürnberg an Sonn- und Feiertagen auch nachts bis 5.00 Uhr geöffnet sein dürften.