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Gericht bestätigt Nutzungsverbot von Kino für AfD-Events
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Weilheim - Die AfD wollte in Weilheim unter anderem ein Kino als Veranstaltungsraum nutzen.
Es bleibt dabei: Die AfD darf ein ehemaliges Kino sowie ein Bürgerbüro im oberbayerischen Weilheim vorerst nicht für Veranstaltungen nutzen.
Nun hat das Verwaltungsgericht München Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die Nutzungsuntersagungen des Landratsamts Weilheim-Schongau abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Diese sehen für die betroffenen Räume eine Nutzung als Ladenflächen beziehungsweise als Kino vor.
Deshalb sei für die geänderte Nutzung eine neue Baugenehmigung nötig.