Doch am Gate wurde ihr laut ihrer Mutter mitgeteilt, dass der Lufthansa-Flug überbucht sei und sie nicht mitfliegen könne. Sie sind der Meinung, dass erkennbar gewesen sein müsse, dass es sich bei der zurückgelassenen Passagierin um ein Kind handle. „Wir werden diesen Fall so schnell wie möglich intern gemeinsam mit dem zuständigen Flughafen und den beteiligten Mitarbeitenden untersuchen, um die Umstände dieser Entscheidung nachvollziehen zu können“, so Lufthansa laut „Expressen“ in einer E-Mail der Fluggesellschaft.