Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Voraussetzung für die 50+1-Regel sei, dass sie konsequent und ohne Unterschiede angewendet werde, hieß es in einer Mitteilung weiter. „Die Haltung des Präsidiums ist klar und bekannt: Die 50+1-Regel ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Fußballs. Die langjährige Förderung bildete die Grundlage für eine Ausnahme von der 50+1-Regel, die nur dann gestattet wird, wenn ein Investor einen Verein mindestens 20 Jahre lang erheblich gefördert hat.