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ORF: Pigs Direktorium steht
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Lederer hatte bereits im Juli mit Verweis auf eine einstige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darauf hingewiesen, dass Ausschreibung, Auswahl der bestgeeigneten Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Vorschlag zur Bestellung dem Generaldirektor obliege – nicht dem Stiftungsrat.
Die Verpflichtung zur gewissenhaften Prüfung aller Bewerbungen könne nicht auf die Stiftungsräte übertragen werden.
Der von der FPÖ entsandte Stiftungsrat Christoph Urtz meinte am Dienstag, dass diese Gerichtsentscheidung veraltet sei, weil damals das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) noch nicht anwendbar war.
„Der Generaldirektor läuft Gefahr, dass ihm die Bestellung um die Ohren fliegt“, so Urtz.
Die Medienbehörde KommAustria werde den Prozess genau prüfen und feststellen, dass alles in Ordnung gewesen sei, meinte er.