Leipzig - Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der vom Landgericht Braunschweig wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der Angeklagte hatte seine schlafende Ehefrau mit Benzin übergossen und angezündet, da er sie fälschlicherweise außerehelicher Beziehungen bezichtigte. Dort blieb sie weiterhin brennend, bei vollem Bewusstsein und vor Schmerzen schreiend einige Minuten liegen. Sie erlitt immense Schmerzen und starb wenige Stunden später an den Brandverletzungen. Das Landgericht Braunschweig hatte die Mordmerkmale Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel ausgemacht und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.