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PPWR / EU-Verpackungsverordnung: Das müssen Unternehmen wissen und umsetzen!
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Mittelstand Cafe
* Richtlinie abgelöst: Mit dem Geltungsbeginn ersetzt die PPWR die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.
Das nationale Recht darf die unionsrechtlichen Vorgaben weder wiederholen noch abändern; es füllt nur noch die Spielräume aus, die die Verordnung ausdrücklich lässt.
Seit dem Stichtag wirken damit zwei Rechtsquellen parallel: die unmittelbar geltende PPWR und das flankierende VerpackDG.
* Werbung auditieren: Sämtliche Umwelt- und Verpackungsaussagen („recyclingfähig“, „wiederverwendbar“, „plastikfrei“) am Maßstab von PPWR, UWG und EmpCo-Richtlinie überprüfen und belegen oder anpassen.
Unternehmen, die vorbereitet sind, sollten den Blick nach vorn richten – auf die ausstehenden Durchführungsrechtsakte und die 2030er-Anforderungen, deren strukturelle Weichenstellungen jetzt getroffen werden müssen.