August 2026 – Mit dem Beginn der Anwendung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) steht der Online-Handel vor tiefgreifenden Veränderungen. Das Paradoxe: Den eigentlich erst für nächstes Jahr geplanten weltweiten Drittland-Versand zieht das Unternehmen zur Kompensation nun vor. Zudem vermeidet das Unternehmen konsequent Leerraum beim Transport und hat sämtliche Nachweise zur Recyclingfähigkeit digital und mehrsprachig hinterlegt. Auch Kleinstunternehmen müssen sich grundsätzlich in jedem einzelnen Mitgliedstaat, in dem sie entsprechende Produkte erstmals bereitstellen, registrieren und die dort geltenden EPR-Anforderungen erfüllen. Dafür fallen länderspezifische Gebühren an oder es müssen kostspielige Compliance-Dienstleister beauftragt werden – und das bereits bei sehr geringen Verkaufsmengen.