Kaum Kontrollen, lasche AnordnungenVor Gericht stehen der für den Betrieb und die Wartung der Verdunstungsrückkühlanlage zuständige Geschäftsführer und ein für die Reinigung und Wartung verantwortlicher Mitarbeiter. Ihnen wird vorgeworfen, von 2022 bis Anfang 2025 „keine ausreichende laufende Biozid-Dosierung und keine regelmäßige Legionellen-Beprobung des Wassers des Kühlturms“ durchgeführt zu haben. Ebenfalls verantworten muss sich der Mitarbeiter eines Monitoring-Unternehmens, weil er „nicht ausreichend auf die Notwendigkeit einer laufenden Biozid-Dosierung des Wassers des Kühlturms und regelmäßige Testungen auf Legionellen“ hingewiesen haben soll. Weiters heißt es in der Anklageschrift: „Massive Verunreinigungen in Form von Verschlammungen“ seien nicht in ausreichendem Maße dokumentiert und moniert worden.