September hat das Oberverwaltungsgericht des Landes entschieden: AfD-Mitgliedern darf der Waffenbesitz verboten werden – allein wegen ihrer Parteimitgliedschaft. Das hat direkte Folgen: In Sachsen-Anhalt hatten Anfang 2025 insgesamt 122 AfD-Mitglieder eine Waffenerlaubnis – als Jäger, Sportschützen oder Inhaber eines Kleinen Waffenscheins. Innenministerin Tamara Zieschang (55, CDU) begrüßt das Urteil: „Der Waffenbesitz von Extremisten ist eine Gefahr sowohl für den demokratischen Rechtsstaat als auch für jeden einzelnen Bürger.“ Die Behörden seien deshalb in der Pflicht gewesen, die Zuverlässigkeit der AfD-Mitglieder zu prüfen. Behörden sollen bewaffnete AfD-Mitglieder entwaffnen„Allein die Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen AfD steht einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit entgegen“, sagt Grünen-Politiker Sebastian Striegel (45).