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Urteil in Sachsen-Anhalt - AfD-Mitgliedern darf Waffenbesitz verboten werden
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September hat das Oberverwaltungsgericht des Landes entschieden: AfD-Mitgliedern darf der Waffenbesitz verboten werden – allein wegen ihrer Parteimitgliedschaft.
Das hat direkte Folgen: In Sachsen-Anhalt hatten Anfang 2025 insgesamt 122 AfD-Mitglieder eine Waffenerlaubnis – als Jäger, Sportschützen oder Inhaber eines Kleinen Waffenscheins.
Innenministerin Tamara Zieschang (55, CDU) begrüßt das Urteil: „Der Waffenbesitz von Extremisten ist eine Gefahr sowohl für den demokratischen Rechtsstaat als auch für jeden einzelnen Bürger.“
Die Behörden seien deshalb in der Pflicht gewesen, die Zuverlässigkeit der AfD-Mitglieder zu prüfen.
Behörden sollen bewaffnete AfD-Mitglieder entwaffnen„Allein die Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen AfD steht einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit entgegen“, sagt Grünen-Politiker Sebastian Striegel (45).