Gosch wies in dem Zusammenhang auch auf die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hin. Die Konsequenz: Die Hassposter werden Post vom Gericht und Vorladungen zur Staatsanwaltschaft bekommen. Denn das Gericht und die Richterin selbst gehen den Hasspostern nach – rigoros, wie die Verantwortlichen betonten. Auch den Anrufern, die am Tag nach dem Urteil Drohungen aussprachen, droht rechtliches Ungemach.