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Richterin bedroht - Fall „Schmotzer“: Jetzt verfolgt Justiz Hassposter
['Peter Freiberger']
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Gosch wies in dem Zusammenhang auch auf die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hin.
Die Konsequenz: Die Hassposter werden Post vom Gericht und Vorladungen zur Staatsanwaltschaft bekommen.
Denn das Gericht und die Richterin selbst gehen den Hasspostern nach – rigoros, wie die Verantwortlichen betonten.
Auch den Anrufern, die am Tag nach dem Urteil Drohungen aussprachen, droht rechtliches Ungemach.