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Neues Feuerwehrgesetz - Wahlrecht gestrichen, Zwangsrekrutierung bleibt
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Möglichkeit der Zwangsrekrutierung soll bleibenFür Diskussionen sorgt auch die Beibehaltung der allgemeinen Dienstpflicht für Männer von 18 bis 60 Jahren.
Diese Regelung hat es durchaus in sich: Für den Fall, dass sich in einer Gemeinde nicht genügend Freiwillige für die Feuerwehr finden, könnten theoretisch Männer – nicht aber Frauen – in dieser Altersgruppe zwangsweise rekrutiert werden.
Diesbezüglich ist die Theorie allerdings sehr grau, bislang war eine derartige Radikalmaßnahme noch nie notwendig.
Dass die Regelung trotz offensichtlicher Praxisferne dennoch beibehalten werden soll, sorgt für Irritationen.
Der Passus sei nicht mehr zeitgemäß und müsse daher gestrichen werden, heißt es etwa von der Stadt Dornbirn.