Vorerst 14 Tage in U-HaftDas bestätigt auch Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck. „Die U-Haft wurde vor allem wegen des massiven Tatvorwurfes verhängt – und auch weil sich die Tat gegen eine Minderjährige gerichtet hat“, erklärt Mayr gegenüber der „Krone“. Dieser Beschluss sei nun 14 Tage gültig. „Dann wird geprüft, ob die Untersuchungshaft weiterhin notwendig ist“, klärt der Sprecher auf. Allfällige Vorstrafen seien jedenfalls für die Verhängung der U-Haft „nicht ausschlaggebend“.