Ein Gutachten des Bundestages kommt nun zu dem Schluss: Das Vorgehen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Haber-Verfahren nennt sich diese Abfrage, die es seit 2004 gibt und die durch den Eklat um den Kulturstaatsminister zu neuer Berühmtheit gelangte. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beantworten diese Frage nun recht eindeutig – und zwar mit Nein. Ob hingegen die weiteren Maßnahmen – die Entgegennahme der Daten und die Recherche zu den Betroffenen – auch von dem Gesetz gedeckt seien, bleibt laut Gutachten offen. Dass das Haber-Verfahren dies nicht vorsieht, bewertet das Gutachten als Verstoß gegen die um Grundgesetz festgeschriebene Rechtsweggarantie.