Den Ermittlungen lag ausschließlich eine im vergangenen April eingegangene anonyme Anzeige im Zusammenhang mit dem Finanzamt Freistadt zugrunde. In der Anzeige wurde behauptet, Schmid habe als damaliger Generalsekretär im Finanzministerium für die ÖVP interveniert und in einem angeblichen Telefonat mit einem Sektionschef verlangt, einen siegreichen Postenwerber zur Zurückziehung seiner Bewerbung aufzufordern. Amtsmissbrauch setzt zwingend hoheitliches Handeln voraus, während eine solche Aufforderung keinerlei hoheitliche Befugnis berührt", stellte der WKStA-Sprecher klar. Die Ermittlungen seien daher nach vorangegangener Genehmigung durch das Justizministerium und die Oberstaatsanwaltschaft Wien eingestellt worden. Thomas Schmid hat im Frühjahr 2024 von der Justiz Kronzeugen-Status zugestanden bekommen.