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Jurist Mayer über Auszeit-WG: "Gesetzliche Grundlage fehlt"
['Tiroler Tageszeitung']
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Zur Wiener "Auszeit-WG" für strafunmündige Intensivtäter hat am Dienstag der Verfassungsjurist Heinz Mayer auf den unklaren rechtlichen Rahmen hingewiesen.
Dort ist eine Mindestkapazität von drei Plätzen vorgesehen.
Die für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Magistratsabteilung 11 (MA 11) hatte am Samstag erklärt, dass die Frage bezüglich der Mindestgröße umfassend diskutiert worden sei.
"Hier vertreten die MA 11 als auch das Justizministerium die Auffassung, dass das auf den Organisationsbegriff abzustellen ist", hieß es.
Ob die Argumentation der MA 11 sowie des Ministeriums haltbar sei, müssten letztlich die Gerichte klären, erklärte Mayer dazu.