Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, dass Klagen gegen Meta Platforms, Google, TikTok und andere soziale Netzwerke wegen angeblich suchtfördernder Gestaltung ihrer Plattformen weiterverfolgt werden dürfen. Diese hatte mehr als 3.000 Klagen vor einem Bundesgericht zugelassen. Die Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass die Unternehmen zu früh Berufung eingelegt hatten. Die Unternehmen, darunter Snapchat, TikTok, Meta und Google, berufen sich auf Section 230 des Communications Decency Act von 1996. Die Richterinnen und Richter stuften die Plattformen von Meta als Störung der öffentlichen Ordnung ein.