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Wussten Sie das? - Schräge Mitführpflicht auch in einem Nachbarland!
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Besonders bei der Warnweste steckt der Teufel im Detail.
In einigen Ländern besteht eine Mitführpflicht, in anderen nur eine Tragepflicht.
Letztere bedeutet: Wer nach einer Panne oder einem Unfall das Auto verlässt, muss die Weste anziehen.
Liegt keine im Fahrzeug, hilft diese juristische Feinheit allerdings wenig.
Sinnvoll ist daher, für jede Person an Bord eine Warnweste griffbereit mitzunehmen – und nicht ganz unten unter dem Urlaubsgepäck zu vergraben.