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Gerichtsentscheidung - ÖAMTC nicht gerufen: 130 Euro Strafe für Lenker
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Gericht: Selbsthilfe war nicht genugDas Gericht folgte der Argumentation des Mannes jedoch nicht.
Laut Urteil hat der Lenker nicht für die „ehestmögliche Entfernung des Fahrzeuges“ gesorgt, wie es das Gesetz verlangt.
Die Richter kritisierten zudem, dass er nur auf seinen Mitarbeiter gewartet habe, ohne diesen vorher zu kontaktieren und ihm die Dringlichkeit der Lage zu schildern.
Seine Bemühungen wurden daher als „nicht ausreichend“ eingestuft, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.