Foto: picture alliance/dpa | Uli DeckEine Mitarbeiterin der Karlsruher Ausländerbehörde wird nach einem Urteil des VG Karlsruhe nicht verbeamtet – wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue. AnzeigeEine Frau, die in einer Moschee unterrichtet, die in die Strukturen der Muslimbruderschaft eingegliedert ist, kann keine Beamtin werden. Die Annahme der Stadt Karlsruhe, dass Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestünden, sei nicht zu beanstanden. Die Klägerin befindet sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Karlsruhe und arbeitet als Sachbearbeiterin bei deren Ausländerbehörde. Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg habe der Stadt mitgeteilt, dass die Frau aufgrund ihrer Tätigkeiten, insbesondere als ehrenamtliche Lehrerin im Verein für Dialog und Völkerverständigung in Karlsruhe und dessen Annur-Moschee, eine Nähe zur Muslimbruderschaft aufweise.