Eine Konkurrentin sah darin irreführende Werbung, die Gerichte sehen es anders. AnzeigeDie Werbung für eine kostenlose Nutzung von Fahrgastschiffen auf dem Rhein durch Bonner Pendler ist zulässig. Anlass der Werbung war eine kurzzeitige Vollsperrung der Bonner Nordbrücke. Aus ihrer Sicht sei die Werbung irreführend i.S.v. In Wirklichkeit solle das Angebot aber nur für Pendler auf den genannten Strecken gelten.