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BGH bestätigt Beugehaft: Lina E. hat kein Auskunftsverweigerungsrecht
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AnzeigeDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beugehaft für die Linksextremistin Lina E. bestätigt (Beschl.
Lina E. könne sich nicht auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen, da sie zu den Taten, zu denen sie aussagen soll, bereits rechtskräftig verurteilt worden sei, so der BGH.
Ende Juni hatte das OLG eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem Lina E. im neuen Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigert hatte.
Sie sollte sich zu den Taten äußern, für die sie 2023 verurteilt worden war.
E. ist nicht die erste Zeugin, die die Aussage in dem Prozess verweigert.