Denn kurzfristiger Freiheitsentzug von Kindern führt nicht dazu, dass sie weniger häufig straffällig werden. Beides wird von Gerichten entschieden, nicht von der Jugendwohlfahrt. AnzeigeLaut Heimaufenthaltsgesetz, auf das sich die Stadt beruft, ist eine Anhaltung nur möglich, wenn die Kinder eine psychische Erkrankung haben. Im Konzept steht, dass die Kinder die Nummer der Eltern und der Jugendanwaltschaft anrufen können. Die Forschung beschreibt drei Typen von Jugendlichen, die in geschlossenen Wohngemeinschaften waren: die Anpassungsfähigen, die ihr Verhalten problemlos auf die Umgebung einstellen, jene, die sich von ihren Betreuern distanzieren,und die, die sich gegen den Zwang auflehnen.