Der Angeklagte wurde zu einer lebenslagen Haftstrafe verurteilt. Der BGH bestätigte das Urteil des OLG Stuttgart. Daran beteiligte sich auch der Angeklagte mit der, zeitweise auch von ihm angeführten, örtlichen Milizeinheit. In einem Fall wurde der 21-jährige Sohn der Familie erschossen und das Haus geplündert und zerstört. Schon auf dem einstündigen Weg zum Gefängnis hatten der Angeklagte und seine Einheit die drei Männer auf der Ladefläche eines Pick-Ups mit Sturmgewehren geschlagen.