Arm, aber handlungsfähig Über Gestaltungsspielräume kommunaler Mandatsträger*innen in Sachsen-AnhaltAnalysiert man die möglichen Folgen einer autoritär-populistischen Landesregierung in Sachsen-Anhalt, übersieht man leicht die Rolle der Kommunen. Das Mandat und seine GrenzenKommunale Handlungsmacht und die Werkzeuge, die sie ermöglichen, sind in gesetzliche Befugnisse und strukturelle Bedingungen eingebettet. Entscheidend für den konkreten Gestaltungsspielraum kommunaler Mandatsträger*innen ist die im Kommunalverfassungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgeschriebene Unterscheidung zwischen eigenem und übertragenem Wirkungskreis. Dort gibt es zum einen Pflichtaufgaben, zu deren Ausführung die Kommune verpflichtet ist, sie jedoch selbst darüber entscheiden kann, wie sie die Ausführung gestaltet. Andererseits besteht mit der Kommunalaufsicht eine Struktur, die die Autonomie der Kommunen massiv einschränken kann.