Beide Unternehmen betonten dabei, dass sich die Vorfälle im Rahmen interner Tests ereigneten und nicht von Menschen unmittelbar gesteuert wurden. Juristen weisen allerdings darauf hin, dass ein Sprachmodell weder als natürliche Person gilt noch selbst strafrechtlich verfolgt werden kann. Mehrere von TechCrunch befragte Rechtsexperten halten strafrechtliche Konsequenzen gegen OpenAI oder Anthropic deshalb derzeit für wenig wahrscheinlich. Mehrere Experten vertreten dazu die Auffassung, dass autonome KI-Systeme nicht als rechtlicher Schutzschild für ihre Entwickler dienen sollten. Entscheidend sei, dass die Unternehmen die Werkzeuge entwickelt und eingesetzt hätten.