Zwar ist die Polizei heutzutage in weiß-blauen Fahrzeugen unterwegs, den ikonischen grün-weiß-Look, der Anfang der 2000er-Jahre abgeschafft wurde, dürften die meisten aber noch in Erinnerung haben. Wohl keine Amtsanmaßung durch "Polisei"-AutoNun könnte man aus dem Stegreif überlegen, ob ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs gem. 1 PflVG ist es für die Fahrerin verboten, ein Auto zu gebrauchen, das nicht über die nötige Haftpflichtversicherung verfügt. Das ungewöhnliche "Polisei"-Auto dürfte den Geschwistern strafrechtlich also nicht wegen seiner Gestaltung zum Verhängnis werden. Die auffällige Optik führte allerdings dazu, dass die Beamten das Fahrzeug kontrollierten – und dabei auf mutmaßliche Verstöße gegen das PflVG sowie möglicherweise auf einen Kennzeichenmissbrauch stießen.