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Diskriminierende Zugangsschranken zu Schwimmbädern: Wie das Recht Deutschpflicht und Burkini-Bann entgegentritt
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Eine Konsequenz, die zu Recht niemand zu ziehen wagt und die das Argument erheblich infrage stellt.
Sie verletzt sie, wenn sie es unterlässt, Nichtschwimmerbereiche baulich abzutrennen und zu kennzeichnen, auf Wassertiefen und Sprungverbote hinzuweisen, ausreichend Aufsichtspersonal einzusetzen oder in Notlagen einzugreifen.
1 AGG: der Religion und des Geschlechts, häufig verstärkt um die ethnische Zuschreibung, die den Trägerinnen entgegengebracht wird.
Deutsche Bäder, die den Burkini ausdrücklich zulassen, beweisen ohnehin täglich, dass er den Badebetrieb nicht stört.
Ausbleibende Klagen sind angesichts der kurzen Frist und der Hürden der Rechtsdurchsetzung eher ein Beleg für die Schutzlücke.