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Beschwerde gegen Fünf-Prozent-Hürde 2025: BVerfG rügt langsame Bearbeitung von Wahlprüfungsbeschwerden
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AnzeigeBevor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über Wahlprüfungsbeschwerden entscheiden kann, muss grundsätzlich der Bundestag sie prüfen.
BVerfG erkennt keinen Grund für VerzögerungenObwohl die konkrete Beschwerde keinen Erfolg hatte, rügte das BVerfG die Geschwindigkeit, in der der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags arbeitet.
Das hatte das BVerfG 2024 entschiedenDass die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl 2025 verfassungsgemäß war, dürfte vor Gericht kaum zu widerlegen sein.
Schon 2024 hatte das BVerfG die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition teilweise für verfassungswidrig erklärt und provisorisch Anordnungen getroffen, bis der Gesetzgeber den Fehler selbst korrigierte.
Bei der Wahl 2025 galten also Anordnungen, die das BVerfG zum Schutz der Verfassung selbst getroffen hatte.