In Coronazeit gegründet, nie erholtDer Gläubigerschutzverband war bereits Anfang der Woche davon ausgegangen, dass die Eröffnung des Verfahrens nur noch eine Frage der Zeit ist. „Die Gesellschaft wurde 2020 gegründet. Der Antrag auf Eröffnung der Insolvenz wurde von der Schuldnerin bei Gericht eingebracht. Als Insolvenzursache wird von der Schuldnerin vorgebracht, dass aufgrund der Gründung während der Pandemie erhebliche Anlaufschwierigkeiten bestanden und die in dieser Zeit erwirtschafteten Verluste auch in den Folgejahren nicht ausgeglichen werden konnten“, so der KSV von 1870.