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Diskutieren Sie mit! - Welche Änderungen braucht es beim Tierschutz?
['Thomas Brauner']
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Grundsätzlich gilt in Österreich ein Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft für Tierquälerei.
Dass dieser Straftatbestand in diesem Fall aber offenbar nicht erfüllt wurde, sorgt für viel Unverständnis in der Bevölkerung.
Laut dem tierlieben Wiener Rechtsanwalt Rudolf Mayer werden Urteile für Tierquäler aber zumeist bedingt ausgesprochen.
Sein Vorschlag wäre neben der Erhöhung der Strafen auch die Einführung eines Tierschutzbeauftragten.
Dieser solle – etwa wenn es keinen Besitzer des Tieres gibt – die Opfervertretung vor Gericht übernehmen, um dem gequälten Tier eine Stimme zu geben.