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Comment on Zurück zur Sache by Richard Portali
['Bernhard Stüer', 'Stüer']
Comments for Verfassungsblog
Zurück zur Sache Was zwei Beiträge zum AfD-Parteiverbot über unsere Debattenkultur verratenNach über einem Jahr Arbeit hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am 25.
Beim – verfassungsrechtlich äußerst umstrittenen (siehe nur hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier) – Kopftuchverbot in der Justiz wird das Gebot staatlicher Neutralität zur Rechtfertigung des Eingriffs in die Religionsfreiheit herangezogen, und es betrifft „nur“ Amtsträger*innen in hoheitsnaher Justizfunktion.
Dass sich die GFF und ihre Mitarbeiter*innen bereits für die Freiheitsrechte stark gemacht haben, auch wenn Akteure aus dem rechten Umfeld betroffen waren (zum Beispiel hier und hier), lässt Rostalski unerwähnt.
Damit greift sie eine unzutreffende Fremdbeschreibung auf und befördert selbst die gesellschaftliche Spaltung, die sie anderen vorwirft.
Zur Frage, ob die AfD verboten werden kann und sollte, sind schon angesichts der Komplexität der Materie unterschiedliche Positionen vertretbar.