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Staatsangehörigkeit auf Bewährung
['Patrick R. Hoffmann', 'Hoffmann', 'Patrick R.']
Verfassungsblog
Staatsangehörigkeit auf Bewährung Wieso der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für sogenannte „Gefährder“ verfassungswidrig wäreAm 25.
[…] Zu prüfen ist, ob Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die an Organisierter Kriminalität nachweisbar mitwirken, die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden kann.“
Diese liege jedoch nicht vor, wenn der Wegfall der Staatsangehörigkeit auf privates Handeln zurückzuführen sei – und nicht auf einen einseitigen Willensakt des Staates (vgl.
Jedenfalls aber wäre ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für „Gefährder“ nicht angemessen: Der Verlust der Staatsangehörigkeit stünde außer Verhältnis zu dem damit verfolgten Ziel.
Obwohl die wohl gravierendste Folge des Verlusts der Staatsangehörigkeit – Staatenlosigkeit – ausgeschlossen wäre, hätte ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für die betroffene Person eine schwerwiegende Bedeutung.