In Umsetzung einer einschlägigen EU-Verordnung plant das Bundesverkehrsministerium eine Strafabgabe von 1.332 Euro pro Tonne zu wenig vor Ort getanktem Kerosin. Die Überwachung soll das Luftfahrtbundesamt übernehmen, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der der dpa vorliegt. Mit der Regelung soll verhindert werden, dass Flugzeuge zusätzliches Kerosin etwa für den Rückflug an Bord haben. Zu Beginn des Iran-Kriegs war die Lockerung der Tankering-Regeln für den Fall diskutiert worden, dass an einzelnen Flughäfen Versorgungsengpässen gedroht hätten. Dieser Anteil steigt nach den Vorgaben auf fünf Prozent im Jahr 2030 und 70 Prozent im Jahr 2050.