Was seit gut vier Monaten in St. Gilgen möglich ist, ist ab sofort auch in der Nachbargemeinde Strobl am Wolfgangsee möglich. Die Gemeinde wurde laut Informationen durch das Land Salzburg von der Landesregierung als juristische Person zum grundverkehrsrechtlichen Kontrollorgan bestellt. Durch die Bestellung der Gemeinde als Kontrollorgan können Gemeindebedienstete und weitere von der Gemeinde beauftragte Personen die Einhaltung des Hauptwohnsitzgebots nach dem Erwerb von Immobilien offiziell kontrollieren. „Keine illegalen Zweitwohnsitze“ Die Flachgauer Gemeinde Strobl wurde von der Landesregierung als juristische Person zum grundverkehrsrechtlichen Kontrollorgan bestellt. Die von der Gemeinde zur Durchführung der Überwachung eingesetzten Personen kennen die örtlichen Gegebenheiten, wodurch effiziente, engmaschige und zielgerichtete Kontrollen möglich sind.