Juli 2026 wird die Verjährungsfrist bei vielen Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verlängert. Redaktion: Welche Bedeutung hat die Neuregelung für bereits begangene Verstöße? Oliver Schüler: Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der Tat maßgeblich. Redaktion: Ist eine solche Rückwirkung rechtlich unproblematisch? Oliver Schüler: Gemeint ist der Versuch, nach einem Verkehrsverstoß eine andere Person als Fahrer anzugeben, obwohl diese tatsächlich nicht gefahren ist.