None
DE
OVG NRW zum Beamtenrecht: Bienenstich auf dem Weg zur Arbeit kann Arbeitsunfall sein
[]
Legal Tribune Online - Aktuelles aus Recht und Justiz für Juristen
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat diese Frage für einen Beamten beantwortet, der auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad von einer Biene gestochen wurde.
AnzeigeEin Beamter, der auf dem Weg zur Dienststelle von einer Biene gestochen wird, erleidet einen Dienstunfall.
Das Vorliegen eines Arbeitsweges nahm das OVG schnell an: Der Beamte habe sich unstreitig auf dem Weg zur Arbeit befunden.
Damit sei auch das Risiko eines Insektenstichs umfasst, so das OVG.
AnzeigeEntscheidung wohl übertragbar auf ArbeitnehmerDass ein Insektenstich auch vom Unfallschutz gedeckt ist, mag auf den ersten Blick wenig relevant wirken.