Der Streit zwischen dem Land Niederösterreich und der Stadt Wien um die Gastpatienten geht – wieder einmal – in die nächste Runde – und diesmal gleich vor die Höchstrichter. Nachdem das Wiener Handelsgericht die vom Land Niederösterreich gestützte Klage eines Patienten aus dem Bezirk Mistelbach abgewiesen hat, soll nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Wiener Krankenanstaltengesetz prüfen. „Der Plan war immer, dass das Gesetz an sich durch den VfGH geprüft wird, dafür musste man die erstinstanzliche Entscheidung des Richters abwarten. Dass diese so schnell kam überraschte, kommt dem Land aber gelegen, weil das Ziel stets eine Entscheidung des VfGH war“, verrät ein Insider aus dem Regierungsviertel in St. Pölten.